Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 218/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 56, § 249, § 306, § 307d; GG Art. 14 Abs. 1
Rentenversicherung - Höhere Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rentenversicherung; Höhere Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten; Verfassungskonformität der Neuregelung laufender Renten; Verfassungsmäßigkeit des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- rewis.io
Rentenversicherung - Höhere Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 21.03.2016 - S 7 R 132/15
- LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 218/16
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 218/16
Die Beklagte weist mit Schriftsatz vom 13.07.2016 darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die bis zum 30.06.2014 geltende Regelung zu Beitragszeiten für Kindererziehung bei Geburten vor dem 01.01.1992 im Umfang von lediglich 12 Kalendermonaten als mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt habe (Urteil des BVerfG vom 07.07.1992, Az. 1 BvL 51/86). - EuGH, 14.06.2016 - C-308/14
Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 218/16
Die Ausgestaltung beitragsunabhängiger Sozialleistungen, zu denen in diesem Fall auch die Bewertung von Kindererziehungszeiten gehört, obliegt nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des nationalen Gesetzgebers (vgl. hierzu Fuchs, Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Sozialrecht im Jahr 2016, NZS 2017, 81 ff. m. w. N.; CCECLI:EU:C:2016:436, Urteil vom 14.06.2016). - SG Berlin, 29.06.2015 - S 17 R 473/15
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d SGB 6 - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 218/16
Dies gelte im vorliegenden Fall insbesondere deshalb, weil der neu geschaffene § 307d SGB VI von der gesetzlichen Grundregel des § 306 SGB VI abweiche, nach welcher grundsätzlich Gesetzesänderungen nicht zur Neuberechnung von bereits laufenden Leistungen führen würden (unter Bezugnahme auf ein Urteil des SG Berlin vom 29.06.2015 - S 17 R 473/15, veröffentlicht in juris). - BSG, 10.10.2018 - B 13 R 2/17 R
Ist es mit Artikel 3 Absätze 1 und 3 sowie mit Artikel 6 Absatz 1 GG vereinbar, …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 218/16
Das bereits beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 13 R 2/17 R betrifft einen anderen Lebenssachverhalt.
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 63/18 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Aber selbst wenn man dem nicht folgen wolle, so sei bereits im (vom selben Prozessbevollmächtigten vor dem erkennenden LSG-Senat betriebenen) Verfahren L 19 R 218/16 (dieses war Gegenstand des Urteils des 5. Senats des BSG vom 28.6.2018 - B 5 R 12/17 R) festgestellt worden, dass § 307d SGB VI nicht gegen die Verfassung verstoße (Urteil vom 14.3.2018). - LSG Bayern, 14.03.2018 - L 19 R 134/17
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
Wie der Senat bereits mit Urteil vom 15.03.2017 (Az. L 19 R 218/16 - juris) näher ausgeführt hat, sieht er in der vom Gesetzgeber in § 307d SGB VI getroffenen Regelung keinen Verfassungsverstoß, insbesondere hält er die dahinter stehende Stichtagsregelung für verfassungsgemäß. - LSG Bayern, 05.06.2019 - L 19 R 493/18
Anrechnung von Arbeitsentgelt mit familienbezogenen Bestandteilen als …
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 28.06.2018 (Az B 5 R 12/17 R, veröffentlicht bei juris; vorgehend BayLSG vom 15.03.2017 - L 19 R 218/16, juris) im Rahmen der Frage der Neuregelung der sog. Mütterrente zum 01.07.2014 auf das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1996 Bezug genommen und ebenfalls darauf hingewiesen, dass Art. 6 Abs. 1 GG eine wertentscheidende Grundsatznorm darstelle, die für den Staat die Pflicht begründe, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern. - LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 203/16 Darüber hinaus darf auch nicht übersehen werden, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich zahlreiche außerhalb des Rentenrechts liegende Regelungen geschaffen hat, die die gleichzeitige Erziehung von Kindern und Erwerbstätigkeit der Eltern verbessert haben, so dass größere Lücken in den Rentenbiographien der Eltern vermieden werden können, (vgl. Bay. LSG, Urteil vom 15. März 2017, L 19 R 218/16, juris).